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   OLG Karlsruhe, 03.04.2019 - 7 U 74/18   

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https://dejure.org/2019,52116
OLG Karlsruhe, 03.04.2019 - 7 U 74/18 (https://dejure.org/2019,52116)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.04.2019 - 7 U 74/18 (https://dejure.org/2019,52116)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. April 2019 - 7 U 74/18 (https://dejure.org/2019,52116)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • RA Kotz

    Wirksamer Rücktritt vom Pferdekaufvertrag - vorherige Fristsetzung zur Nacherfüllung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 323 Abs 2 Nr 1 BGB, § 433 BGB, § 437 Nr 2 BGB, § 439 BGB
    Wirksamer Rücktritt von Kaufvertrag eines Pferdes nur bei vorheriger Fristsetzung zur Nacherfüllung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rückabwicklung eines Kaufvertrags über einen Hengst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wirksamer Rücktritt von Kaufvertrag eines Pferdes nur bei vorheriger Fristsetzung zur ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • KG, 01.12.1975 - 12 U 1279/75

    Haftung; Auffahrunfall; Abbiegen; Grundstück; Einfahrt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2019 - 7 U 74/18
    Die unselbständige Anschlussberufung soll den Berufungsbeklagten vielmehr gegen eine voreilige Aufgabe seiner Berufungsrechte schützen und ihm die Möglichkeit an die Hand geben, seinen Antrag in sachgerechter Weise der Prozesslage in der Berufungsinstanz anzupassen (BGH VersR 1974, 1018; KG Berlin, VersR 1976, 886; Zöller ZPO § 524 Rdnr. 30, 34).

    Hiergegen spricht, dass ein solcher Verzichtswille klar und eindeutig zum Ausdruck kommen muss (BGH NJW 1974, 1248) und dass auch dann, wenn keine Zwangsvollstreckung gedroht hat, sich der Beklagte im Allgemeinen nur dem einstweiligen Spruch beugen will (KG VersR 1976, 886).

  • BGH, 18.01.2017 - VIII ZR 234/15

    BGH bejaht Mangelhaftigkeit eines Gebrauchtwagens bei internationaler

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2019 - 7 U 74/18
    Der Gläubiger ist auch dann nicht von seiner Pflicht zur Nachfristsetzung befreit, wenn der Schuldner etwa seine fehlende Passivlegitimation einwendet (BGH NJW 2017, 1666).

    Vielmehr müssen weitere Umstände hinzutreten, welche die Annahme rechtfertigen, dass der Schuldner seinen Vertragspflichten unter keinen Umständen nachkommen will und es damit ausgeschlossen erscheint, dass er sich von einer Fristsetzung hätte umstimmen lassen (BGH NJW 2006, 1195; NJW 2017, 1666).

  • BGH, 13.07.2011 - VIII ZR 215/10

    Zum Vorliegen eines Verbrauchsgüterkaufs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2019 - 7 U 74/18
    Ein Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag wegen eines Sachmangels steht dem Kläger aufgrund des Vorrangs der Nacherfüllung nur unter den Voraussetzungen der §§ 440, 323 BGB zu, mithin nur dann, wenn der Kläger dem Beklagten erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung bestimmt hat (§ 323 Abs. 1 BGB) oder wenn eine solche Fristsetzung gemäß § 323 Abs. 2 oder § 440 BGB entbehrlich gewesen wäre (BGH NJW 2010, 1448; NJW 2011, 3435).

    Ob es einer Fristsetzung zur Nacherfüllung als Voraussetzung für einen Rücktritt vom Kaufvertrag ausnahmsweise nicht bedarf, ist nicht aus dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen herzuleiten, sondern richtet sich nach den Bestimmungen in § 323 Abs. 2 und § 440 BGB, in denen die Voraussetzungen, unter denen eine Fristsetzung zur Nacherfüllung für einen Rücktritt vom Kaufvertrag ausnahmsweise entbehrlich ist, abschließend geregelt sind (so ausdrücklich BGH NJW 2011, 3435 unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung).

  • BGH, 21.12.2005 - VIII ZR 49/05

    Rechtsstellung des Gebrauchtwagenkäufers; Obliegenheit zur Nacherfüllung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2019 - 7 U 74/18
    Vielmehr müssen weitere Umstände hinzutreten, welche die Annahme rechtfertigen, dass der Schuldner seinen Vertragspflichten unter keinen Umständen nachkommen will und es damit ausgeschlossen erscheint, dass er sich von einer Fristsetzung hätte umstimmen lassen (BGH NJW 2006, 1195; NJW 2017, 1666).

    Der Verkäufer soll jedoch durch den Vorrang der Nachbesserung gerade in die Lage versetzt werden, eigene Feststellungen dazu zu treffen, ob die verkaufte Sache einen Mangel aufweist, auf welcher Ursache dieser beruht, ob er bereits zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges vorgelegen hat und ob eine Nachbesserung möglich ist (BGH NJW 2005, 1348; NJW 2006, 1195).

  • BGH, 16.10.1997 - IX ZR 164/96

    Auslegung eines Bürgschaftsvertrages

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2019 - 7 U 74/18
    Umstände, die erst nach Vertragsschluss zutage getreten sind, können dabei als Anhaltspunkte für den Parteiwillen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses herangezogen werden (BGH, NJW-RR 1998, 259).
  • OLG Hamm, 05.06.2012 - 19 U 132/11

    Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Pferd wegen "Steigens"; Entbehrlichkeit der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2019 - 7 U 74/18
    Ein besonderes Affektionsinteresse im Sinne einer besonderen persönlichen Bindung gerade an dem erworbenen Tier hat er nicht geltend gemacht (hierzu auch: OLG Hamm, Urteil vom 05.06.2012 - I-19 U132/11; 19 U 132/11 -, zitiert nach juris).
  • BGH, 18.03.2016 - V ZR 89/15

    Schadensersatzanspruch des Eigentümers einer Sache bei Verweigerung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2019 - 7 U 74/18
    Die Weigerung muss als das "letzte Wort" des Schuldners erscheinen (BGH NJW 2016, 3235).
  • BGH, 23.02.2005 - VIII ZR 100/04

    Zum Kostenerstattungsanspruch des Autokäufers gegen den Verkäufer im Falle der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2019 - 7 U 74/18
    Der Verkäufer soll jedoch durch den Vorrang der Nachbesserung gerade in die Lage versetzt werden, eigene Feststellungen dazu zu treffen, ob die verkaufte Sache einen Mangel aufweist, auf welcher Ursache dieser beruht, ob er bereits zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges vorgelegen hat und ob eine Nachbesserung möglich ist (BGH NJW 2005, 1348; NJW 2006, 1195).
  • BGH, 10.03.2010 - VIII ZR 310/08

    Zur Sachmängelhaftung beim Kauf: Der Käufer muss dem Verkäufer die Untersuchung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2019 - 7 U 74/18
    Ein Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag wegen eines Sachmangels steht dem Kläger aufgrund des Vorrangs der Nacherfüllung nur unter den Voraussetzungen der §§ 440, 323 BGB zu, mithin nur dann, wenn der Kläger dem Beklagten erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung bestimmt hat (§ 323 Abs. 1 BGB) oder wenn eine solche Fristsetzung gemäß § 323 Abs. 2 oder § 440 BGB entbehrlich gewesen wäre (BGH NJW 2010, 1448; NJW 2011, 3435).
  • BGH, 18.03.2015 - VIII ZR 176/14

    Pferdekaufvertrag: Inhaltliche Anforderungen an eine Fristsetzung zur

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2019 - 7 U 74/18
    Der Angabe eines bestimmten Zeitraumes oder eines bestimmten (End-)Termines bedarf es nicht (BGH, NJW 2015, 2564, zitiert nach juris).
  • BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 177/09

    Preisgebundener Wohnraum: Vermieter kann bei unwirksamer Klausel über

  • BGH, 24.11.2009 - VIII ZR 124/09

    Nacherfüllung durch Ersatzlieferung beim Pferdekauf

  • BGH, 13.05.1974 - III ZR 35/72

    Unterbrechung der Verjährung durch unbezifferten Klageantrag

  • OLG Zweibrücken, 30.04.2009 - 4 U 103/08

    Tierkauf: (Un)Zumutbarkeit einer Fristsetzung zur Lieferung eines Ersatzponies

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